Über mich
Als externe Brandschutzbeauftragte (Fachkundenachweis der DEKRA Akademie GmbH) kann ich Sie in allen Fragen rund um die Brandschutzorganisation objektiv beraten. Dies betrifft unter anderem das Prüfen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C), Prüfung der Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne, Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen soweit sie den Brandschutz betreffen, Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen uvm. (s. auch "Meine Leistungen").
Jede Unternehmensführung ist verantwortlich für alle Belange rund um den Brandschutz und damit auch für den Schutz der Mitarbeiter. So regelt § 10 ArbSchG und ASR A2.2. (Arbeitsstättenrichtlinie), dass jeder Arbeitgeber für geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu sorgen hat. Dies betrifft die Erstausbildung von Brandschutzhelfern sowie die regelmäßige Wiederholungsschulung. Ich unterstütze Sie bei der Erfüllung und Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe, indem ich Ihre Brandschutzhelfer fachkundig unter Berücksichtigung der DGUV Information 205-023 unterweise.
Ihr Vorteil bei der Bestellung einer externen Brandschutzbeauftragten:
- Fachkompetenz auf hohem Niveau und auf unternehmerischer Augenhöhe
- keine Freistellung oder zeitweise Abstellung von internen Mitarbeitern für die Wahrnehmung von brandschutztechnischen Aufgaben
- der objektive Blick von außen beugt Routine und Betriebsblindheit in Sachen Brandschutz vor
- ganzheitliche Betrachtung des betrieblichen Brandschutzes
- eine Ansprechpartnerin für alle Ihre brandschutztechnischen Belange
- transparente Kosten
Brandschutz ist Sachwert- und Gesundheitsschutz! "Schrader Brandschutz" ist Ihr kompetenter Partner!