Brandschutzhelfer
Jede Unternehmensführung ist verantwortlich für alle Belange rund um den Brandschutz und damit auch für den Schutz der Mitarbeiter. So regelt § 10 ArbSchG und ASR A2.2. (Arbeitsstättenrichtlinie), dass jeder Arbeitgeber für geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu sorgen hat. Dies betrifft die Erstausbildung von Brandschutzhelfern sowie die regelmäßige Wiederholungsschulung alle 2 Jahre. Dabei gilt: gemäß ASR A2.2 Nr. 7.3 Abs. 2 soll eine Anzahl von 5% der Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern des Betriebs ausgebildet werden.
Ich unterstütze Sie bei der Erfüllung und Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe, indem ich Ihre Brandschutzhelfer fachkundig unter Berücksichtigung der DGUV Information 205-023 unterweise.
Die Fortbildung bzw. Wiederholungsschulung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt! Sie sparen Abwesenheitszeiten und Reisekosten für Ihre Mitarbeiter. Die Schulungszeit beträgt je nach Gruppengröße ca. 2 Stunden und wird unterteilt in einen theoretischen Teil sowie einen Praxisteil: die Löschübung.
Hier eine Übersicht über den Inhalt und die Themen der Fortbildung:
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. Serveranlagen, immobile Personen, besondere Gefährdungen etc.)
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
4. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
- thermische Gefährdungen
- mechanische Gefährdungen
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellen der selbstständigen Flucht von Mitarbeitern
- besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechperson für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
6. Praxisübung
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik
- eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtung
Ihre Investition:
1-2 Teilnehmer: 179,00 EUR pauschal
3 Teilnehmer und mehr: 79,00 EUR je Teilnehmer
10 Teilnehmer und mehr: für größere Gruppen vereinbare ich mit Ihnen einen fairen Pauschalpreis.
Hinzu kommen folgende Anfahrtspauschalen:
Stadt Oldenburg
| 20,00 EUR |
Landkreise Ammerland, Oldenburg, Friesland | 40,00 EUR |
Städte Wilhelmshaven, Bremen, Delmenhorst, Landkreise Cloppenburg, Wesermarsch, Leer | 75,00 EUR |
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Selbstverständlich führe ich Brandschutzhelferausbildungen auch im gesamten restlichen Niedersachsen durch. Für nicht genannte Kreise und Städte erhebe ich individuelle Anfahrtspauschalen.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Für Rückfragen und die Erstellung Ihres Angebots stehe ich Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.