Brandschutzhelfer

Jede Unternehmensführung ist verantwortlich für alle Belange rund um den Brandschutz und damit auch für den Schutz der Mitarbeiter. So regelt § 10 ArbSchG und ASR A2.2. (Arbeitsstättenrichtlinie), dass jeder Arbeitgeber für geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu sorgen hat. Dies betrifft die Erstausbildung von Brandschutzhelfern sowie die regelmäßige Wiederholungsschulung alle 2 Jahre. Dabei gilt: gemäß ASR A2.2 Nr. 7.3 Abs. 2 soll eine Anzahl von 5% der Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern des Betriebs ausgebildet werden.

Ich unterstütze Sie bei der Erfüllung und Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe, indem ich Ihre Brandschutzhelfer fachkundig unter Berücksichtigung der DGUV Information 205-023 unterweise. 

Die Fortbildung bzw. Wiederholungsschulung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt! Sie sparen Abwesenheitszeiten und Reisekosten für Ihre Mitarbeiter. Die Schulungszeit beträgt je nach Gruppengröße ca. 2 Stunden und wird unterteilt in einen theoretischen Teil sowie einen Praxisteil: die Löschübung.

Hier eine Übersicht über den Inhalt und die Themen der Fortbildung: 

1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. Serveranlagen, immobile Personen, besondere Gefährdungen etc.) 

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen

4. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte
- thermische Gefährdungen
- mechanische Gefährdungen  

5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellen der selbstständigen Flucht von Mitarbeitern
- besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechperson für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen

6. Praxisübung
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik
- eigene Grenzen der Brandbekämpfung
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtung

Ihre Investition:

1-2 Teilnehmer: 179,00 EUR pauschal

3 Teilnehmer und mehr: 79,00 EUR je Teilnehmer

10 Teilnehmer und mehr: für größere Gruppen vereinbare ich mit Ihnen einen fairen Pauschalpreis.

Hinzu kommen folgende Anfahrtspauschalen:

Stadt Oldenburg 

 

20,00 EUR

Landkreise Ammerland, Oldenburg, Friesland

40,00 EUR

Städte Wilhelmshaven, Bremen, Delmenhorst, Landkreise Cloppenburg, Wesermarsch, Leer

75,00 EUR

 


Selbstverständlich führe ich Brandschutzhelferausbildungen auch im gesamten restlichen Niedersachsen durch. Für nicht genannte Kreise und Städte erhebe ich individuelle Anfahrtspauschalen.

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Für Rückfragen und die Erstellung Ihres Angebots stehe ich Ihnen gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. 

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